14.02.2025

Gründungsprämie für Meisterbetriebe erhöht

2024 erhielten 104 heimische Handwerksunternehmer die NRW-Starthilfe

Meister und gleichwertig Qualifizierte, die sich im Handwerk selbstständig machen, können höhere Zuschüsse erhalten: Mit der „Meistergründungsprämie“ fördert das Land NRW Neugründungen mit bis zu 11.500 Euro, also 1.000 Euro mehr als 2024. Für Betriebsübernahmen gibt es einen zusätzlichen Bonus von 2.000 Euro. Handwerksmeisterinnen in unterrepräsentierten Berufen erhalten weitere 2.500 Euro. Die maximale Gesamtförderung beträgt damit 16.000 Euro. Die Beteiligung an einem bestehenden oder neugegründeten Unternehmen wird gefördert, wenn diese mindestens 50 Prozent des gezeichneten Kapitals beträgt. Darauf weist die Handwerkskammer (HWK) Münster hin. 

Für die Bewilligung der Prämie gelten neuerdings Höchstgrenzen bei den förderfähigen Ausgaben für Investitionen und Betriebsmittel: Diese betragen für Neugründer maximal 100.000 Euro und für Übernehmer maximal 250.000 Euro. Eine Gründungsberatung bei der HWK und die Schaffung oder Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen werden vorausgesetzt.

2024 wurden 456 Betriebe im Kammerbezirk Münster von Meistern, Ingenieuren und Technikern neu gegründet und 37 übernommen. 104 der Neuunternehmer haben die Meistergründungsprämie beantragt und erhalten. Das sind 18 mehr als im Jahr davor. Die Geförderten haben sich zur Schaffung eines unbefristeten sozialversicherungspflichtigen neuen Vollzeitarbeitsplatzes (oder zwei Teilzeitarbeitsplätze) für mindestens zwölf Monate oder eines neuen Ausbildungsplatzes innerhalb von 24 Monaten verpflichtet. 

Die HWK rät zur frühzeitigen Beantragung.

www.hwk-muenster.de/foerderprogramme